Unser Inkasso in Köln, Deutschland und Europa für Ihre Entlastung im Betrieb, Unternehmen oder Privat

Das Inkasso in Köln, in ganz Deutschland, Europa und weltweit führen wir für Sie schnell und professionell durch. Ihr Inkasso ist bei uns in den besten Händen. Wir bieten Ihnen an, Sie von Kosten weitmöglichst zu entlasten.

Sie suchen ein Inkasso mit langjähriger Erfahrung auch im Auslandsinkasso? Wir bieten ein professionelles Forderungsmanagement und und beraten Sie gerne bei allen Fragen zum Handelsrecht und Kaufrecht.

Ihre Forderungen unkompliziert und effektiv realisieren mit 25 Jahren Erfahrung im internationalen Inkasso. Rechtsanwälte begleiten das Verfahren von Anfang an, sodass rechtliche Probleme und Verzögerungen durch Bearbeiterwechsel vermieden werden.

Wir verstehen uns als Online-Kanzlei und kommunizieren wir mit unseren Mandanten im Wesentlichen per E-Mail, Chat, Online-Upload, Video (Teams, vOffice, Meet, WhatsApp u.a.) und Web-Akte und allen modernen Kommunikationstechniken.

Die Anwaltskanzlei ist ausschließlich im Zivilrecht tätig. Die Kanzlei besteht seit dem Jahr 2000 in Köln.

Unsere Mandanten kommen aus dem Mittelstand, Handwerker, Kleinbetriebe bis hin zu großen Handelsunternehmen. Auch Privatleute vertreten wir gerne.

 

Unser Angebot

  • Außergerichtlich berechnen wir keinen Vorschuss oder vorherige Gebühren,

  • Im Gerichtsverfahren bieten wir sehr gute Konditionen – wir informieren Sie gerne

  • Informationen über den Ablauf des Inkassoverfahrens und über die gesetzlichen Kosten finden Sie unter INKASSO oder auf unserer Homepage www.inkassodeutschland.com

Wir arbeiten deutschlandweit, bei allen Gerichten, und machen Ihre Forderungen auch im europäischen Ausland geltend.

 

Wie berechnen wir als unseren besonderen Service unseren Mandanten in Inkassofällen im außergerichtlichen Verfahren keinen anwaltlichen Vorschuss. Andere Kosten fallen nur nach vorherige Information und Vereinbarung an. Es lohnt sich uns anzusprechen!

 

Anders als andere Inkasso-Dienstleister werden Ihre Fälle von Anfang an von erfahrenen Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet – von der Mahnung über das Gerichtsverfahren bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung.

 

Somit entstehen keine Lücken im Fortgang der Verfahren und der juristische Sachverstand ist über den gesamten Verlauf des Auftrags gewährleistet.

 

Wir benötigen zunächst nur die Rechnung(en) und alle Kontaktdaten der Schuldnerseite (per E-Mail oder Fax oder unsere upload-Möglichkeiten).

 

Wir mahnen förmlich schriftlich und kontaktieren den Schuldner. Erst wenn die Schuldnerseite außergerichtlich nicht reagiert oder Zahlung ablehnt, müssen Sie entscheiden, die Forderung gerichtlich geltend zu machen und insofern Kosten zu investieren.

 

In der Zwischenzeit prüfen wir, ob ein Insolvenzverfahren läuft oder sonst negative Informationen vorliegen (kostenloser Service, s.u.).

 

1. Vorgehen im außergerichtlichen Verfahren: – Verfahren bei Zahlungseingängen, Honorar

 

Nach Erhalt und Prüfung der erforderlichen Daten und Unterlagen (insbesondere Rechnungskopien) wird an den Schuldner ein Mahnschreiben versandt und dieser unter Fristsetzung (idR 8 Tage) zur Zahlung aufgefordert. Wir kontaktieren den Schuldner selbstverständlich auch telefonisch. Unser Workflow sieht ein mehrstufiges Verfahren vor – bis hin zur Drohung mit Übersendung einer vorgefertigten Klageschrift.

 

Nach der gesetzlichen Regelung ist das gesetzliche Honorar grundsätzlich vom Mandanten zu tragen. Wir bieten mit unserem Service an, unseren Vergütungsanspruch so lange zurückzustellen, bis der Schuldner alles gezahlt hat, einschließlich unser Honorars, das bei Zahlungsverzug von Gesetzes wegen immer von Schuldner zu erstatten ist.

 

Wird nach unserer Beauftragung die Hauptforderung ohne unser Honorar direkt an den Mandanten bezahlt, bieten wir besondere Konditionen an. Das Gleiche gilt, wenn der Mandant nach unserer Beauftragung direkte Vereinbarungen mit dem Schuldner trifft und hierbei die entstandenen Kosten und Zinsen nicht berücksichtigt.

 

Bei Eingang einer Zahlung, sei es eine Vollzahlung der Forderung oder einer Teilzahlung bzw. Rate, bringen wir von dem erhaltenen Betrag zunächst unseren gesetzlichen Honoraranspruch in Abzug.

 

2. Vorgehen im Gerichtsverfahren – falls der Schuldner nicht bezahlt oder der Forderung widerspricht:

 

Sollte eine Reaktion des Schuldners auch nach telefonischer Kontaktaufnahme nicht erfolgen oder unsere Bemühungen zu keiner Zahlungsvereinbarung führen, werden wir die Forderung nach Rücksprache mit Ihnen gerichtlich geltend machen.

 

Für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist ein Gerichtskostenvorschuss an das Gericht zu zahlen. Diese Gerichtskosten werden von uns nicht verauslagt. Die jeweiligen Gebühren werden einer gesetzlichen Tabelle entnommen (Gerichtskostengesetz) und sind von der Höhe Ihrer Forderung abhängig. Ohne die Einzahlung der entsprechenden Gebühr wird das Gericht nicht tätig.

 

Für unsere weitere – gerichtliche – Tätigkeit können wir ebenfalls besondere Konditionen anbieten. Über die Höhe von Gebühren werden wir Sie umgehend informieren.

 

Bitte beachten Sie, dass bei einer Forderungshöhe von bis zu 5000 EUR ggf. nur Gerichtskosten iHv. 81 EUR anfallen, bei einer Forderung bis 10.000 EUR nur iHv. 133 EUR. Dieses Investment könnte ausreichen, um einen vollstreckbaren Vollstreckungsbescheid zu erreichen. Bezüglich unserer Kosten machen wir Ihnen nach Prüfung der Forderung und des Schuldners ein Angebot.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen und nach unserer Einzelfallprüfung bieten wir auch an, ein gerichtliches Mahnverfahren unter besonderen Konditionen durchzuführen, solange und soweit der Schuldner keinen Widerspruch oder Einspruch im gerichtlichen Verfahren einlegt.

 

Wir behalten uns vor, das gesamte Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (gem. RVG-Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zu berechnen, wenn vom Schuldner Einspruch oder Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren eingelegt wird oder rechtlich relevante Einwendungen gegen die Forderung erhoben werden (z.B. Nichtleistung, Leistungsverzug, Schlechtleistung, Mängel, Gewährleistung usw.) oder absehbar ist, dass auch unsere Kosten aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation des Schuldners letztlich nicht beigetrieben werden können.

 

Selbstverständlich erhalten Sie alle Ihre Kosten (Gerichtskosten, Anwaltshonorar) in vollem Umfang erstattet, wenn die Schuldnerseite zahlt oder letztlich die gesamte Forderung vollstreckt werden kann.
Der Schuldner ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, unser Honorar, die Gerichtskosten und die Vollstreckungskosten zu bezahlen, wenn er im gerichtlichen Verfahren unterliegt.

 

3. Was wir benötigen:

 

• Rechnungen ggf.
• die entsprechenden Order, Bestellungen, Verträge
• sowie folgende Daten: Name, Vorname, Geschäftsbezeichnung/Firma, Anschriften, Rechtsform (einschließl. Name und Vorname des gesetzlichen Vertreters), Telefonnummern, Fax, E-Mail , Homepage, Daten über mögliche Bankverbindungen.
• Des Weiteren benötigen wir die Verträge, Rechnungsnummer, Forderungshöhe, ggf. Zinsen, Zinsdatum, die sich insbesondere aus Rechnung, Mahnung, Auftrag, Zahlungsvereinbarungen, ergeben
• Bei Zahlungen des Schuldners benötigen wir das genaue Datum der Gutschrift.

 

4. Vollmacht:

 

Bitte übersenden Sie auch die beiliegende Vollmacht unterschrieben und im Original per Post zurück (nicht per Einschreiben!) und vorab per E-Mail oder Fax, Handyfoto genügt. Bitte beachten Sie, dass ein Gegner (Schuldner) oder eine Behörde die Kommunikation mit uns verweigern kann, wenn wir nicht unsere Bevollmächtigung nachweisen.

 

Insbesondere bei Vertragskündigungen (Darlehen, Rücktritt vom Vertrag etc.) und in der Zwangsvollstreckung und im Insolvenzverfahren ist die Vorlage einer Originalvollmacht gesetzlich zwingend erforderlich.

 

5. Kommunikation:

 

Bitte übersenden Sie diese Informationen per Upload (siehe rechts), per Fax, per Post oder vorzugsweise per E-Mail (kanzlei@rechtsanwalt-feinen.de).
Es erleichtert unsere Datenaufnahme erheblich, wenn Sie die vorgenannten Informationen in einer E-Mail auflisten und die Rechnungen, Verträge als Anlage der E-Mail beifügen.

 

6. Datensicherheit:

 

Bitte beachten Sie den Hinweis, dass die Kommunikation über E-Mail grundsätzlich unsicher ist und theoretisch von Dritten mitgelesen werden kann. Wir gehen aber davon aus, dass Sie mit einer Kommunikation per E-Mail einverstanden sind. Ansonsten bitten wir um Ihre Mitteilung.

 

Wir können auch eine verschlüsselte E-Mail Korrespondenz oder einen gesicherten Zugang über unsere WebAkte anbieten (vgl. WebAkte).

 

Neu: Wir bieten jetzt die Möglichkeit, Ihre Daten zur Forderung datensicher online einzugeben und die entsprechenden Dokumente wie Rechnungen, Bestellungen, Lieferpapiere usw. an unsere Kanzlei direkt von Ihrem PC hochzuladen. Die Übertragung erfolgt über einen geschützten Hochsicherheitsserver.